Arbeit
Teilzeit und Vollzeit
Teilzeit heißt weniger Stunden, nicht weniger Rechte. Wo die Unterschiede liegen - und was das für deine Pension bedeutet.
Vollzeit
Vollzeit bedeutet die volle Normalarbeitszeit: laut Gesetz 40 Stunden pro Woche. Viele Kollektivverträge sehen weniger vor, etwa 38,5 Stunden. Was in deiner Branche gilt, steht im Kollektivvertrag.
Teilzeit
Bei Teilzeit arbeitest du weniger als die Normalarbeitszeit. Die genaue Stundenzahl und die Arbeitstage sollten schriftlich im Vertrag stehen. Teilzeit kannst du auch in einem bestehenden Arbeitsverhältnis vereinbaren.
Gleiche Rechte
Teilzeitkräfte dürfen nicht benachteiligt werden: Du hast gleich viel Urlaub in Wochen, Anspruch auf Sonderzahlungen und Entgeltfortzahlung - nur anteilig gerechnet. Auch Überstundenzuschläge gelten.
Mehrarbeit
Arbeitest du bei Teilzeit mehr als vereinbart, nennt man das Mehrarbeit. Mehrarbeitsstunden sind mit 25 Prozent Zuschlag abzugelten - oder du bekommst innerhalb des Quartals Zeitausgleich im Verhältnis 1:1. Erst wenn du über die volle Normalarbeitszeit von 40 Stunden hinausarbeitest, handelt es sich um Überstunden mit 50 Prozent Zuschlag.
