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Steuerausgleich

Nur ein paar Monate gearbeitet oder berufliche Ausgaben gehabt? Dann hol dir beim Steuerausgleich Geld zurück.

Was der Steuerausgleich ist

Der Steuerausgleich heißt offiziell Arbeitnehmerveranlagung. Dabei berechnet das Finanzamt deine Lohnsteuer für das ganze Jahr neu. Hast du zu viel gezahlt, bekommst du Geld zurück; bei niedrigem Einkommen kann sogar ein Teil der Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden.

Besonders lohnend nach kurzer Beschäftigung

Bekommst du nur wenige Monate Gehalt - etwa bei einem Praktikum - zahlt sich der Ausgleich fast immer aus. Die Lohnsteuer wird monatlich so berechnet, als würdest du das ganze Jahr gleich viel verdienen. Erst die Jahresberechnung berücksichtigt, dass du nur kurz beschäftigt warst.

Was du absetzen kannst

Berufliche Ausgaben sind Werbungskosten und senken deine Steuerlast: Fachliteratur, Fortbildungen, Arbeitsmittel, Fahrtkosten oder doppelte Haushaltsführung. Bewahre alle Belege sieben Jahre lang auf.

Wie und bis wann

Am einfachsten geht es online über FinanzOnline mit ID Austria, alternativ mit dem Formular L1 per Post oder direkt beim Finanzamt. Für einen freiwilligen Ausgleich hast du fünf Jahre Zeit. In manchen Fällen - etwa bei mehreren Arbeitgebern oder Nebeneinkünften - ist er sogar verpflichtend.