Arbeit
Probezeit
In der Probezeit kann schnell Schluss sein - aber nicht aus jedem Grund. Was erlaubt ist und was nicht.
Kennenlernen auf Zeit
In der Probezeit testen du und dein Arbeitgeber, ob ihr zusammenpasst. Sie beginnt mit dem ersten Arbeitstag und muss vereinbart sein - am besten schriftlich im Vertrag oder Dienstzettel.
Maximal ein Monat
Die Probezeit darf höchstens einen Monat dauern, auch wenn beide Seiten länger wollen. Für Lehrlinge gelten drei Monate. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Jederzeit beenden - aber nicht wegen allem
Beide Seiten können in der Probezeit ohne Grund und ohne Frist auflösen. Eine Auflösung wegen Geschlecht, Schwangerschaft, Herkunft, Religion, Alter oder Behinderung ist verboten. Wer von Diskriminierung betroffen ist, kann innerhalb von 14 Tagen dagegen vorgehen.
Bezahlt wird trotzdem alles
Auch in der Probezeit bekommst du das vereinbarte Entgelt. Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf des Urlaubsjahres, steht dir die Abgeltung offener Urlaubstage zu. Nach der Probezeit gelten die normalen Kündigungsfristen.
