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Arbeit

Kündigung durch den Arbeitgeber

Dein Arbeitgeber braucht meist keinen Grund für die Kündigung - aber Fristen, Termine und Schutzbestimmungen muss er einhalten.

Grundsätzlich möglich

Der Arbeitgeber kann dir kündigen, ohne einen Grund zu nennen. Er muss aber Kündigungsfristen und Kündigungstermine einhalten. Verlangt dein Kollektivvertrag die Schriftform, gilt das natürlich auch.

Fristen und Termine

In den ersten zwei Dienstjahren beträgt die Kündigungsfrist sechs Wochen. Danach steigt sie gestaffelt bis zu fünf Monaten. Gekündigt wird grundsätzlich zum Quartalsende - seit 2021 gelten dieselben Regeln auch für Arbeiter.

Besonders geschützte Personen

Schwangere, Eltern in Karenz, Präsenz- und Zivildiener, Betriebsratsmitglieder oder begünstigte Behinderte können nur unter strengen Voraussetzungen gekündigt werden. Teilweise ist dafür eine Zustimmung des Arbeitsgerichts nötig.

Wenn die Kündigung unfair ist

Ist die Kündigung sozial ungerechtfertigt oder von einem verwerflichen Motiv getragen, kannst du sie anfechten. Die Frist ist kurz: in der Regel zwei Wochen ab Zugang der Kündigung. Lass dich sofort von der Arbeiterkammer oder dem Betriebsrat beraten.