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Arbeit

Krankenstand

Krank zu Hause bleiben ist kein Problem - wenn du es richtig meldest. So funktioniert der Krankenstand in Österreich.

Sofort melden

Informiere deinen Arbeitgeber unverzüglich, dass du arbeitsunfähig bist - am besten am ersten Tag, telefonisch oder so, wie es im Betrieb üblich ist. Erst mit dieser Meldung bist du ordnungsgemäß krankgemeldet.

Bestätigung - ab wann?

Dein Arbeitgeber kann grundsätzlich bereits ab dem ersten Tag eine ärztliche Bestätigung verlangen. In vielen Kollektivverträgen ist sie erst ab dem vierten Tag nötig. Ist nichts geregelt, gilt die gesetzliche Regelung.

Geld bekommst du weiter

Im Krankenstand bekommst du Entgeltfortzahlung: mindestens sechs Wochen volles Gehalt, danach vier Wochen die Hälfte. Nach 15 Dienstjahren steigt der Anspruch auf acht Wochen volles Gehalt, nach 25 Dienstjahren auf zehn Wochen voll und fünf Wochen zur Hälfte.

Was im Krankenstand nicht geht

Mach nichts, was deine Genesung verzögert. Wer im Krankenstand heimlich arbeiten geht, riskiert die Entlassung und den Verlust der Entgeltfortzahlung. Auch Reisen widersprechen dem Zweck des Krankenstands, wenn sie die Heilung behindern.