Arbeit
Kollektivvertrag
Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Österreich nicht - dafür legen Kollektivverträge fest, was du in deiner Branche mindestens verdienen musst.
Warum es keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt
Ein bundesweit einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn ist in Österreich nicht verankert. Stattdessen legen die Kollektivverträge der einzelnen Branchen Mindeststandards fest. Dein Arbeitgeber kann dein Gehalt also nicht beliebig niedrig ansetzen, sondern muss sich an diese Mindestgehälter halten.
Was in einem Kollektivvertrag steht
Ein KV regelt Mindestgehälter in Lohngruppen und Lohnstufen, Arbeitszeiten, Zulagen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Kündigungsfristen. Er wird regelmäßig von Gewerkschaft und Arbeitgeberverbänden verhandelt und gilt für alle Betriebe der Branche.
Mehr verdienen ist erlaubt
Das KV-Mindestgehalt ist eine Untergrenze, kein Maximum. Alles darüber ist frei verhandelbar - gute Argumente sind Ausbildung, Praktika, Spezialwissen oder Verantwortung. Mehr kann auch schriftlich im Vertrag festgehalten werden.
So erfährst du, welcher KV für dich gilt
Dein Arbeitgeber muss dir mitteilen, welcher Kollektivvertrag auf dein Arbeitsverhältnis anzuwenden ist. Wenn du unsicher bist, gib die Branche deines Betriebs an - Arbeiterkammer und Gewerkschaft helfen beim Einordnen.
