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Arbeit

Einvernehmliche Auflösung

Gemeinsam Schluss machen klingt einfach - birgt aber Fallen. Darauf solltest du bei der Vereinbarung achten.

Gemeinsam beenden

Bei der einvernehmlichen Auflösung einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf ein Ende des Arbeitsverhältnisses. Kündigungsfristen und Termine gelten nicht - das Ende kann auch sofort eintreten. Halte die Vereinbarung schriftlich fest.

Freiwillig muss es sein

Niemand darf dich zur Zustimmung zwingen. Wenn du unter Druck gesetzt oder getäuscht wirst, ist die Vereinbarung angreifbar. Unterschreibe nichts sofort, sondern lass sie vorher prüfen.

Vorsicht bei Klauseln

Formulierungen wie „Alle Ansprüche sind bereinigt können dazu führen, dass du auf zustehendes Geld verzichtest - etwa auf Abfertigung, Urlaubsersatzleistung oder Sonderzahlungen. Lass die Vereinbarung vor der Unterschrift von der Arbeiterkammer kontrollieren.

Was mit dem Arbeitslosengeld passiert

Anders als bei einer Selbstkündigung gibt es bei der einvernehmlichen Auflösung in der Regel keine Sperrfrist, sofern du die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld erfüllst. Achte darauf, dass das Enddatum korrekt an das AMS gemeldet wird.