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Arbeit

Arbeitsverhältnis beenden

Kündigung, einvernehmliche Auflösung, Entlassung, Befristung: Es gibt mehrere Wege aus dem Job - mit sehr unterschiedlichen Folgen.

Die Kündigung

Bei einer Kündigung beendet eine Seite das Arbeitsverhältnis einseitig. Kündigungsfristen und Kündigungstermine sind einzuhalten, ein Grund ist grundsätzlich nicht erforderlich. Die Kündigung ist grundsätzlich formfrei - sie kann also auch mündlich erfolgen. Manche Kollektivverträge verlangen aber die Schriftform, und aus Beweisgründen ist schriftlich immer besser.

Die einvernehmliche Auflösung

Bei der einvernehmlichen Auflösung einigt ihr euch gemeinsam auf das Ende des Arbeitsverhältnisses. Fristen und Termine gelten nicht, das Ende kann sofort eintreten. Halte die Vereinbarung schriftlich fest und unterschreibe nichts unter Druck.

Entlassung und Austritt

Bei einem wichtigen Grund geht es sofort: Der Arbeitgeber kann dich entlassen, du kannst vorzeitig austreten - etwa wenn dein Gehalt nicht gezahlt wird oder du gesundheitsgefährdend eingesetzt wirst. Der wichtige Grund muss aber tatsächlich vorliegen.

Befristung und Probezeit

Ein befristeter Vertrag endet automatisch mit dem vereinbarten Datum, ohne Kündigung. In der Probezeit können beide Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen auflösen.