Arbeit
Arbeiter und Angestellte
Die Unterscheidung klingt altmodisch, ist aber noch relevant. Entscheidend ist, was du tatsächlich machst.
Angestellte
Angestellte erledigen kaufmännische Tätigkeiten, Büroarbeit oder höhere, nicht rein handwerkliche Dienste, für die Fachwissen nötig ist. Für sie gilt das Angestelltengesetz. Sie beziehen ein Gehalt.
Arbeiterinnen und Arbeiter
Sie arbeiten vor allem handwerklich oder manuell - von Hilfstätigkeiten bis zu hochqualifizierter Facharbeit. Für sie gelten die Kollektivverträge der jeweiligen Branche und die allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundlagen. Sie beziehen Lohn.
Was wirklich zählt
Entscheidend ist die Tätigkeit, die du tatsächlich ausübst - nicht, was im Vertrag steht. Wer eine Angestelltentätigkeit ausübt, ist auch dann Angestellte:r, wenn der Vertrag etwas anderes behauptet.
Was inzwischen gleich ist
Urlaub, Abfertigung, Entgeltfortzahlung im Krankenstand und seit 2021 auch Kündigungsfristen und Kündigungstermine sind weitgehend gleich geregelt. Unterschiede bleiben bei den Kollektivverträgen und teilweise bei Betriebsräten.
