Arbeit
All-in-Vertrag
Ein Gehalt, alles inklusive: Beim All-in-Vertrag sind Überstunden schon bezahlt - aber nicht unbegrenzt.
Was ein All-in-Vertrag ist
Bei einem All-in-Vertrag ist das Gehalt so hoch angesetzt, dass Überstunden damit pauschal abgegolten sind. Du bekommst jeden Monat denselben Betrag, unabhängig davon, wie viele Stunden du gearbeitet hast.
Das Grundgehalt muss im Vertrag stehen
Seit 2016 muss dein Grundgehalt als konkreter Betrag im Vertrag stehen, nicht nur als Prozentsatz. Fehlt es, steht dir das orts- und branchenübliche Gehalt zu. Auch mit All-in darf dein Gehalt nie unter das KV-Minimum fallen.
Nachzahlung bei Mehrarbeit
Arbeitest du mehr, als die Pauschale abdeckt, muss der Arbeitgeber nachzahlen. In Zweifelsfällen wird mindestens einmal pro Jahr geprüft, wie viele Stunden die Pauschale abdeckt und ob eine Nachzahlung fällig ist.
Grenzen gelten weiter
Auch mit All-in gelten die gesetzlichen Höchstgrenzen der Arbeitszeit. Die Pauschale darf nicht dazu führen, dass du dauerhaft unbegrenzt arbeitest. Dokumentiere deshalb deine Stunden selbst.
